RE: Reifenwahl

#31 von Helixaner , 08.01.2023 11:59

Hallo Helmut,

mal ne Frage, gibt es überhaupt eine Freigabe von Pirelli für diese Reifen ? Allein die passende Größe reicht ja nicht immer. Ich habe jedenfalls nichts bei Pirelli gefunden, könnte also zumindest auf meinen Helixen die Reifenpaarung nicht ohne Eintragung fahren.
Außerdem erscheint mir der Loadindex mit 54 für das Hinterrad doch etwas gering ausgelegt (also max.212 kg Last). Bei 168 kg Helixgewicht, also davon 84 kg auf dem Hinterrad und meinem Leistungsgewicht von ca. 120 kg hätte ich da keine Reserve mehr für die Sozia...


Gruß, Martin

 
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RE: Reifenwahl

#32 von Hartmut , 08.01.2023 19:19

Hallo Martin, ...ich bin doch Hartmut ,
Mein Reifenhändler hat extra nochmal bei Pirelli geschaut. Sie bieten keine Freigaben mehr an, weil sie nicht mehr nötig sind.
Der Gesetzestext für die Reifenwahl, ab Produktionsjahr 2020, war nicht von Anfang an eindeutig und wurde geändert und klargestellt. Es heißt jetzt unmissverständlich, dass nur bei einer Dimensionsänderung eine TÜV-Vorführung nötig ist.
Neu ist hingegen, dass man, wenn man einen breiteren Reifen fahren möchte, als in der ZB steht, eine Freigabe des Reifenherstellers, die früher die Vorführung beim TÜV unnötig machte, nicht mehr genügt. Dimensionsänderungen müssen vom TÜV geprüft und eingetragen werden. Ob der Prüfer in einer 2 minütigen Rundfahrt auf seinem Hof das beurteilen kann, ist der nächste Nonsens, bringt aber doppelt Geld. Einmal für den TÜV und nochmal fürs KVA.
Die neueren Zulassungen ab ca. Jahr 2000 mit einer EU-ABE (im Gegensatz zu unserer nationalen ABE) können machen und fahren, was sie wollen.
Meine Pirelli Angel Scooter haben genau die Reifendimensionen, die n der ZB stehen. Mein Loadindex ist sogar noch etwas höher.
Das die Reifen-Fabrikationsbindung völliger Nonsen sind, weiß der TÜV auch, denn diese, in unserer nationalen ABE stehenden Reifen, gibt es schon lange nicht mehr. Leider tun sie sich schwer, diese Fabrikationsbindung in der ZB zu streichen. Und Honda lehnt das ebenfalls ab und verweist auf die TÜV-Prüfer. Soeinen werde ich vielleicht noch finden. Betrifft auch meine Seven Fifty.
Der ganze Diskussions-Wahnsin seit 2019 in den Foren, was denn nun bei neuen Reifen gilt, war nur den unklaren Gesetzestexten geschuldet ... und hätte nicht sein müssen. Auf der Webseite von mopedreifen.de, wird dieser Wahnsinn noch weiterhin verbreitet.

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Gruß, Hartmut
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RE: Reifenwahl

#33 von Helixaner , 08.01.2023 20:04

Hallo Hartmut (sorry für den Namensverwechsler)

ich weiß auch nicht was ich da rausgesucht hatte - der Loadindex passt natürlich (hatte wohl beim 120/70-10 geschaut .. ich werde auch älter

Danke für die ausführliche Erklärung - Der Entfall der Reifenbindung war längst überfällig.


Gruß, Martin

 
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RE: Reifenwahl

#34 von Hartmut , 09.01.2023 09:40

Zitat von Helixaner im Beitrag #33

.. ich werde auch älter
Eine kleine "Smal Talk" Bemerkung von mir: Wir wollen doch älter werden, ...weil die Alternative so doof ist

Sollte ich Erfolg haben, die Reifenbindung streichen zu lassen, poste ich es.


Gruß, Hartmut
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RE: Reifenwahl

#35 von Hartmut , 14.01.2023 17:18

Da es zun Thema neue Reifen, in Bezug auf TÜV-Vorführung, noch Unklarheiten gibt, hier mal die Antwort von Honda Deutschland zu dieser Frage:

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Nach erneuter interner Rücksprache bitten wir folgendes zu beachten :

Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass
bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine
gefährdungsfreie Montage bei "abweichender Dimension oder Bauart" herangezogen werden können.

Bei einer Reifenumrüstung "ohne Größen-/Bauartänderung" (wie in Ihrem Fall und unabhängig ob das Fahrzeug mit einer ABE oder EG-
Typgenehmigung homologiert wurde !!) können die bisher ausgestellten Bescheinigungen der Reifenhersteller weiterhin verwendet
werden. Diese Bescheinigungen müssen nur mitgeführt werden und sind nicht eintragungspflichtig.

Weiterhin bitten wir zu beachten, dass die von Ihnen gewünschte „Austragung" der in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifenmodelle
durch Honda nicht möglich ist, sondern nur von der entsprechenden Zulassungsbehörde in Zusammenarbeit mit einem amtlich anerkannten
Sachverständigen vorgenommen werden kann.

Wir hoffen wir können Ihnen mit unseren Erläuterungen weiterhelfen, auch wenn im Internet einige Passagen des Verkehrsblattes anders
interpretiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Knoll

Honda Deutschland
Niederlassung der Honda Motor Europe Ltd.
Kundenbetreuung Automobile


Gruß, Hartmut
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RE: Reifenwahl

#36 von 5Helixe , 28.07.2023 11:20

Ok der Beitrag ist schon etwas älter, aber !
Die Bridgestone Reifen Ml16 und ML 17 gibt es ja nicht mehr.
Ich, und auch andere sind ja mit dem Bridgestone Battlax sehr zufrieden.

Gruß
Armin

Angefügte Bilder:
Sie haben nicht die nötigen Rechte, um die angehängten Bilder zu sehen
 
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