Hallo
In meiner ZB Teil 1 stehen folgende Reifenfreigaben:
Bridgestone ML17 bzw. ML16
Dunlop K488F bzw. K488Z
Pirelli SL26
Will ich in 2020 einen in 2020 hergestellten Reifen aufziehen der NICHT den og. entspricht muß ich zum TÜV und zur Zulassungsstelle und diesen gegen Gebühren eintragen lassen.
Ja wie fein ist denn das? Was sind Eure Erfahrungen?
Also den hier bspw:
Dunlop Scootsmart 110/100-12 67J TL
Dunlop Scootsmart 120/90-10 66L TL
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Wenn die Reifengröße gleich ist und es eine Herstellerfreigabe gibt,
kannst du die auch in Zukunft montieren, ohne zum TÜV zu müssen.
Grüße
Ulf
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Bist Du Dir da 100%-ig sicher?
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modul...enfreigaben.htm
Ich lese/verstehe das anders.
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Die Reifenfreigaben der Hersteller gelten nur noch für Reifen die bis Ende 2019 hergestellt wurden.
Alle neueren Reifen müssen wieder eingetragen werden.
Da macht es dann eher Sinn die Reifenbindung streichen zu lassen - klappt manchmal mit einem verständigen Prüfingenieur.
Gruß, Martin
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Hallo Supertevran,
wenn die Reifen drauf sind hätte ich auch Interess an Infos, wie die sich so fahren.
Was man so liest, klinbgt ja nicht schlecht.
Grüße
Oliver
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Also einen "verständigen" Prüfer beim TÜV Süd zu finden der eine Reifenbindung vom Hersteller austrägt das gehört für mich ins Reich der Fabeln.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren - im Idealfall hätte ich dann gerne eine Kopie dieser Bescheinigung für unsere Fachleute hier vor Ort.
Interessant wäre es zu erfahren was so ein Behördenmarathon für eine abweichende Reifenkombination dann schlussendlich kostet .... Hat da schon jemand Erfahrungen sammeln können?
Eine §21 Abnahme weist ja schon erheblichen Gestaltungsspielraum auf ....
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Hallo,
ich bin auch der Ansicht, dass eine Eintragung nur erfolgen muss wenn keine Freigabebescheinigung vorliegt, oder, und das ist seit diesem Jahr neu, eine Freigabebescheinigung vorliegt, die Reifengröße aber von der im Fahrzeugschein eingetragenen abweicht.
Freigabebescheinigungen bieten alle Reifenhersteller zum Download auf ihren Seiten an. Wie gesagt, bei gleicher Größe wie im Schein eingetragen darf es eigentlich keine Probleme geben und die Bescheinigung der Reifenhersteller reicht aus.
Ich wollte an meiner ZX 9 R vom eingetragenen 50er auf eine 55er Höhe wechseln. Habe ich dann aber gelassen, weil ich keinen Bock auf die TÜV-Heinis habe und auch nicht bereit bin denen noch mehr Kohle in den Rachen zu werfen.
Der Witz an der Sache ist eigentlich, dass die technischen Überwachungsvereine eine neue Möglichkeit zum Geld drucken mit dieser Änderung gefunden haben. Als ob der mehr oder weniger kompetente technische Prüfer in Sandalen und wehendem Kittel auf der Hofrunde feststellen kann, ob der Reifen unbedenklich ist?
Da vertraue ich lieber den Reifenhertsellern, die werden keine Freigabe ungeprüft erstellen.
Habe bei Dunlop nachgesehen. Es gibt eine Freigabe für einen K488. Denke das ist nicht der ScootSmart, also ist eine Eintragung nach Prüfung bei der technischen Überwachungsstelle erforderlich. Das ist Mist, damit habe ich keine Erfahrung. Einfach mal beim TÜV nachfragen, das ist sicherlich am meisten Erfolg versprechend.
Gruß Guido
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Lies bitte den Heidenau Text nochmal durch. Die Rechtslage ist eindeutig und unzweifelhaft.
Einen 2019er Reifen kannst Du mit einer Reifenhersteller-Freigabe betreiben bis zum genannten Enddatum lt. Gesetz.
Einen in 2020 produzierten Reifen der nicht in der Reifenbindung vom Hersteller genannt ist mußt Du eintragen lassen.
Sorry. Aber das ist es ...
Das ist m.E. eine unsägliche Lauferei und Geldschneiderei. 2 Termine - einmal zum TÜV und dann noch zur Zulassungsstelle.
Und Ihr wißt ja wie es um die Terminsituation in Zulassungsstellen zu Corona-Zeiten aussieht .... und ich bin ja leider weder Lehrer, Beamter oder Rentner.
Ehrlich gesagt habe ich da wenig Bock drauf - vielleicht treibe ich diese Oldie-Pneus aus der Zulassungsbescheinigung doch noch irgendwo auf.
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Hallo supertevran,
da hast Du Recht, alle Reifen mit Herstellungsdatum ab 2020.
Ach du Sch..., das ist sehr ärgerlich. War mir gar nicht bewusst. Das wird dann früher oder später jeden treffen.
Dennoch würde ich immer einen modernen Reifen den alten Konstruktionen vorziehen.
Über die Jahre und bei mehreren Mopeds wird das aber ganz schön teuer.
Gruß Guido
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Selbst im Heidenau Text steht doch eindeutig, daß es nur um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen an Krafträdern" geht.
Alle anderen Freigaben sind davon nicht betroffen.
Grüße
Ulf
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Hallo Ulf
Danke für Deine Nachricht und erneute Klarstellung. Dann darf ich also Hoffnung haben daß der ins Auge gefaßte Dunlop Scootsmart nicht in die von der Änderung betroffene Kategorie Dimensionsänderung oder Reifenbauartänderung fällt. Sehr hilfreich wäre das in der Tat.
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Hallo,
http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de
Also Conti sagt, alles was der eingetragenen Größe entspricht, muss nicht extra eingetragen werden.
Alles was abweicht schon.
Meine Aussage von gestern beruhte auf einem Fachartikel bei Motorradonline. Dann steht das dort offensichtlich falsch.
Gruß Guido
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Hallo supertevran,
gibt es denn eine Bescheinigung von Dunlop für den ScootSmart zum Helix? Ich finde bei Dunlop keine.
Gruß Guido
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Hallo Guido
Ich habe gerade mal Dunlop angeschrieben und um eine Reifenfreigabe für unsere Roller und den Scootrsmart gebeten .... Mal sehen ob/was passiert.
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Das ist wohl die einfachste, schnellste und sicherste Möglichkeit.
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