Liebe Mitstreiter. Fast hätte ich den Fehler gemacht und wäre mit einem Hinterreifen an der Verschleissgrenze oder sogar darüber hinaus zum TÜV gefahren ....
Zum Glück ist es mir noch rechtzeitig aufgefallen da ich das Hinterrad demontiert habe um die Bremse zu revidieren da diese schon länger "hängt" ....
TÜV habe ich mir daher erstmal abgeschminkt und werde mich nachdem die Bremsensache erledigt ist dieser Baustelle zuwenden.
Knapp 10.000 km hat der hintere gehalten aber in der Mitte hat er doch jetzt schon ein paar "blanke" Stellen.
Da der vordere noch gut ist und erst 2020 aufgezogen wurde ersetze ich wahrscheinlich nur den hinteren mit dem gleichen Fabrikat.
Nachdem aber hier der Bridgestone so über den grünen Klee gelobt wurde habe ich überlegt ob es wohl möglich/sinnvoll sei hinten den Battlax zu fahren und vorne den Dunlop zu behalten....
Was meint Ihr? Ist das wohl zulässig? Bei nächster Gelegenheit würde ich dann halt den vorderen auch tauschen sobald er zu alt geworden ist ...
Gruss und Danke
Michael
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Grundsätzlich ist eine Bereifung von unterschiedlichen Herstellern wohl erlaubt. Allerdings nur wenn du keine Reifenbindung eingetragen hast.
Sonst musst du dich an die Eintragungen halten oder an die Freigabe der Hersteller und die gilt meines Wissens nur für die Kombi vorn und hinten.
Gruß, Martin
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Hallo Martin. Danke für Deine Antwort. Dann ist der Drops gelutscht und ich werde hinten einen neuen Dunlop wie gehabt aufziehen. 10k Laufleistung sind ja nun nicht soo übel. oder ?
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