Hallo,
ich bin auch der Ansicht, dass eine Eintragung nur erfolgen muss wenn keine Freigabebescheinigung vorliegt, oder, und das ist seit diesem Jahr neu, eine Freigabebescheinigung vorliegt, die Reifengröße aber von der im Fahrzeugschein eingetragenen abweicht.
Freigabebescheinigungen bieten alle Reifenhersteller zum Download auf ihren Seiten an. Wie gesagt, bei gleicher Größe wie im Schein eingetragen darf es eigentlich keine Probleme geben und die Bescheinigung der Reifenhersteller reicht aus.
Ich wollte an meiner ZX 9 R vom eingetragenen 50er auf eine 55er Höhe wechseln. Habe ich dann aber gelassen, weil ich keinen Bock auf die TÜV-Heinis habe und auch nicht bereit bin denen noch mehr Kohle in den Rachen zu werfen.
Der Witz an der Sache ist eigentlich, dass die technischen Überwachungsvereine eine neue Möglichkeit zum Geld drucken mit dieser Änderung gefunden haben. Als ob der mehr oder weniger kompetente technische Prüfer in Sandalen und wehendem Kittel auf der Hofrunde feststellen kann, ob der Reifen unbedenklich ist?
Da vertraue ich lieber den Reifenhertsellern, die werden keine Freigabe ungeprüft erstellen.
Habe bei Dunlop nachgesehen. Es gibt eine Freigabe für einen K488. Denke das ist nicht der ScootSmart, also ist eine Eintragung nach Prüfung bei der technischen Überwachungsstelle erforderlich. Das ist Mist, damit habe ich keine Erfahrung. Einfach mal beim TÜV nachfragen, das ist sicherlich am meisten Erfolg versprechend.
Gruß Guido